Erklärung zur Barrierefreiheit
Yesbo Digitalwerk ist bemüht, die App „Hoagascht" im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese App ist wegen der nachstehend aufgeführten Punkte teilweise mit der BayDiV vereinbar. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung zum Zeitpunkt der Ersterstellung dieser App.
Bereits umgesetzt
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen" auf allen Seiten
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokusrahmen
- Das Firmen-Menü ist als natives, barrierefrei bedienbares Element umgesetzt
- Automatische Ansage bei Filterwechsel für Screenreader
- Ausreichend große Klickflächen (mind. 40 px) für Touch-Bedienung
- Berücksichtigung reduzierter Bewegung (
prefers-reduced-motion) - Alle Textfarben wurden gegen WCAG 2.1 AA geprüft und auf mindestens 4,5:1 Kontrast korrigiert
- Jedes Bild erhält automatisch einen Alt-Text: entweder aus dem eingegebenen Namen/Titel abgeleitet, oder - z. B. beim „Bild des Tages" - durch eine eigens dafür vorgesehene, verpflichtende Bildbeschreibung
- Das Login-Feld im Verwaltungsbereich ist als PIN gekennzeichnet (kein irreführendes Passwort-Autofill)
Noch nicht barrierefreie Inhalte
- Extern verlinkte Inhalte (z. B. Webseiten von Gewerbetreibenden, Vereinen oder in Anzeigen) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und sind ggf. nicht barrierefrei
Nicht barrierefreie Inhalte stellen wir auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. August 2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt, zuletzt aktualisiert am 4. August 2026.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder benötigen Informationen in einem barrierefreien Format? Wenden Sie sich an:
Yesbo Digitalwerk
Thilo Wagner
Ossingerstraße 15, 94353 Haibach
Mobil & WhatsApp: +49 (0) 171 699 36 89
E-Mail: thilo.wagner@yesbo.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen gem. § 11 BayDiV stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsstelle
Führt auch das Durchsetzungsverfahren zu keiner zufriedenstellenden Lösung, kann die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angerufen werden - kostenlos und ohne Rechtsbeistand: www.schlichtungsstelle-bgg.de